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Betreuung bei Demenz

Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 43b SGB XI

Mit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes sind alle Bewohner berechtigt, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.

Zusätzliche Betreuungsleistungen sind Leistungen zur Aktivierung und Betreuung der Bewohner, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.

Unseren Heimbewohnern stehen jetzt auch mehr Betreuungskräfte zur Verfügung welche nun verstärkt auf individuelle Bedürfnisse eingehen können und damit den Pflegealltag verbessern.

Das zusätzliche Betreuungsangebot umfasst die Motivation, Betreuung und Begleitung zum Beispiel bei folgenden Alltagsaktivitäten:

  • Malen und Basteln
  • Lesen und Vorlesen
  • Spiele
  • Bewegungsübungen
  • Spaziergänge

Die Auswahl der Angebote wird so vorgenommen, dass dem Ziel der Aktivierung Rechnung getragen wird.
Mit den Pflegekassen, ist unabhängig von dem Pflegegrad gem. § 15 SGB XI, ein Vergütungszuschlag für diese zusätzlichen Leistungen vereinbart worden. Der Zuschlag wird vollständig von der Pflegekasse getragen. Im Falle der privaten Pflegeversicherung erstattet diese den Zuschlag, bei Beihilfeberechtigung jedoch nur anteilig.

In unseren Häusern kümmern sich jeweils eine Ergotherapeutin und mehrere Betreuungskräfte um die Heimbewohner.