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Übersicht über alle Leistungen

Leistungen des SGB V | Behandlungspflege

Leistungen des SGB V

  • Diese Leistungen erfolgen prinzipiell nur auf Anordnung eines Arztes, der anweisende Arzt muss eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen, welche der PD bei der KK einreicht
  • Diese Leistungen müssen von der Krankenkasse genehmigt werden
  • Ist der Versicherte von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, entstehen für ihn keine Kosten
  • Ist der Versicherte nicht befreit, erhält er von der Krankenkasse eine Zahlungsaufforderung
  • Die Berechnung ergibt sich folgendermaßen, 10€ pro Verordnung, 10% für max. 28 Tage / Jahr. Ist dies abgegolten, muss der Versicherte dann keine Rechnung mehr begleichen
  • Lehnt die Krankenkasse die Leistung ab, muss der Versicherte die entstehenden Kosten an den PD privat bezahlen
  • Dies alles wird im Aufnahme/- Beratungsgespräch erklärt und besprochen. Der Versicherte wird aufgeklärt.
  • Benachrichtigungen von Krankenhäusern, da nach stationären Aufenthalten Behandlungspflege erfolgen muss und der Versicherte sich im KH für unseren PD entschieden hat
  • Benachrichtigungen von Ärzten aus Praxen
  • Anrufe von Versicherten oder dessen Angehörigen
  • es zählen hierunter folgende Durchführungen bzw. wir führen folgende Dinge aus:
  • Med.-gaben, Med. setzen ( Wochenbox ), Insulininjektionen, Gabe von Spritzen i.m. und s.c., BZ-Kontrollen, Legen eines Blasenkatheters bei weiblichen Personen, Versorgung von suprapubischen Blasenkathetern, Verbandswechsel jeglicher Art, Anlegen von stützenden / stabilisierenden Verbänden, Anlegen eines Kompressionsverbandes, Abwickeln von Kompressionsverbänden, Anziehen /- Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Decubitusbehandlungen,
  • In Verbindung mit einer o.g. Leistung, da der Versicherte bedingt durch eine Erkrankung allein keine Grundpflege mehr durchführen kann, oder den Haushalt nicht mehr bewältigt, kann auch über die KK Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung über eine Verordnung erfolgen.
Leistungen des SGB XI | Grundpflege

Leistungen des SGB XI

  • Es kann eine Anfrage durch ein Krankenhaus, Patient, Angehörige oder Betreuer erfolgen
  • Ein Termin wird vereinbart, so dass vor Ort und persönlich eine Beratung statt finden kann
  • Im ersten Termin erfolgt die Gesprächsführung – Erstgespräch – es kommt zur Aufnahme
  • Leistungen des SGB XI können über die Pflegekasse abgerechnet werden, wenn ein Pflegegrad besteht. Dies nennt man Abrechnung in Art der Kombinationsleistung oder Sachleistung.
  • Der Klient kann jedoch auch, selbst wenn ein Pflegegrad besteht, in Art der Geldleistung, privat mit dem Pflegedienst abrechnen. Dies steht im frei. Der Klient und dessen Angehörige oder gesetzlicher Vertreter werden beraten.
  • Jeder Interessent erhält einen Kostenvoranschlag.
  • In diesem werden die Leistungen aufgenommen, nach dem sie zuvor miteinander abgestimmt wurden.
  • Die Leistungen werden individuell auf den Klienten abgestimmt. Es wird besprochen, welche Leistungen die Angehörigen weiter übernehmen möchten, und welche der PD übernehmen soll.
  • In diesem großen Bereich der Grundpflege sind enthalten:
  • * Duschen * Baden * Ganz-und Teilkörperwäschen am Waschbecken * Lagerungen * Wechsel von Inkontinenzmaterial, Leeren von Nachtstühlen oder Katheterbeuteln * Verabreichen von Sondennahrung * Reichen von Mahlzeiten * Zubereiten von Mahlzeiten * Hilfe beim Begleiten aus der Wohnung * Reinigung der Wohnung * Wäsche waschen / wechseln * Einkaufen

 

Leistungen des § 39 SGB XI Verhinderungspflege

Leistungen des § 39 SGB XI Verhinderungspflege

  • Kostenübernahme durch die Pflegekasse, wenn der Versicherte mindestens schon 6 Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist
  • Der Pflegebedürftige muss mindestens den Pflegegrad 2 besitzen, um anspruchsberechtigt zu sein.
  • PD kann aber auch Verhinderungspflege als Privatleistung durchführen
  • Verhinderungspflege bedeutet, die Pflegeperson, welche sonst den Pflegebedürftigen pflegt, ist verhindert. Verhindert kann man sein, wenn man in den Urlaub fährt, ins Krankenhaus muss oder selbst erkrankt ist
  • Über die Pflegekasse stehen zur Verhinderungspflege jedem Versicherten bis zu 42 Tage im Jahr zu. Über die Pflegekasse können durch den Pflegedienst bis zu 1.612 € für diese 42 Tage abgerechnet werden. Diese zustehenden Tage können übers Jahr verteilt in Anspruch genommen werden.
  • Kommt es zu diesen Anspruch, übernimmt der PD in Absprache mit dem Betroffenen und dessen Pflegeperson die Antragsstellung bei der Pflegekasse. Ein Antrag muss ausgefüllt werden.
  • In der Zeit der Verhinderungspflege erfolgen all die Leistungen, die sonst die Pflegeperson übernimmt / erledigt.
  • Für diese Zeit wird ein Pflegevertrag erstellt / vereinbart, welcher auch in Kopie an die Pflegkasse geschickt werden muss. Dies übernimmt der PD.
  • Verhinderungspflege kann zu Hause in der gewohnten Umgebung bei dem Versicherten durchgeführt werden, aber auch in der Tagespflege wo er von 08.00 – 16.00 Uhr betreut wird.

 

Leistungen des § 45b SGB XI | zusätzliche Betreuungsleistungen

Leistungen des § 45b SGB XI zusätzliche Betreuungsleistungen

  • Die Antragsstellung geht über die Pflegekasse, der PD kann hierbei jederzeit behilflich sein bzw. diesen Antrag anregen.
  • Wenn ein Antrag für ein Pflegegrad gestellt wird, und die Begutachtung durch den MDK erfolgt, dann muss durch die Pflegekasse zugleich dieser Bereich mit eingeschätzt und geprüft werden.
  • Jedem der eine Einstufung in einen Pflegegrad erhalten hat, stehen zusätzliche Betreuungsleistungen zu.
  • Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 € monatlich.
  • Diese Gelder erhält der Versicherte nicht ausgezahlt von der Pflegekasse und es kann auch keine Pflegeperson dieses Geld in Anspruch nehmen, sondern es ist dafür gedacht, dass ein Pflegedienst ins Haus kommt und den Versicherten sinnvoll eine Stunde oder zwei Stunden beschäftigt. Hierbei wird dann ein Vertrag abgeschlossen zwischen dem Klienten / dessen Betreuer oder Bevollmächtigten. Dies soll der Pflegeperson Freizeit einräumen, um mal etwas für sich tun zu können. Der Pflegedienst kann dann den Versicherten beschäftigen / beaufsichtigen. Der PD kann mit dem Klienten Spiele spielen zur Förderung der Feinmotorik oder des Gedächtnisses, der PD kann spazieren gehen, man kann aus der Zeitung vorlesen oder kleine Verrichtungen im Haushalt oder im Garten durchführen und vieles mehr. Der Einsatz der Wochenstunden richtet sich nach dem Entlastungsbetrag. Sollten Gelder von Vormonaten übrig sein, kann man diese als Mehrleistungen in anderen Monaten in Anspruch nehmen.
  • Mit einer Regelung einer Abtretungserklärung kann der Pflegedienst in den meisten Fällen gleich direkt mit der Pflegekasse abrechnen, so dass der Versicherte nicht erst in Vorkasse treten muss, und sich dann das Geld bei der Pflegekasse wieder einholen muss.
Leistungen des § 37,3 | Pflegeberatungsbesuch

Leistungen des § 37,3 Pflegeberatungsbesuch

  • Ein Pflegeberatungsbesuch muss jeder Versicherter seiner Pflegekasse gegenüber nachweisen, wenn er in ein Pflegegrad eingestuft wurden ist und durch pflegende Angehörige oder Bekannte gepflegt wird. Wo kein Pflegedienst tägliche, wöchentliche oder monatliche Leistungen verrichtet und nicht über die Pflegekasse abrechnet.
  • Dieser Versicherte erhält Geldleistungen des Pflegegrades durch die Pflegekasse.
  • Bei Pflegegrad 1 bis 3 muss dies halbjährlich erfolgen. Bei Pflegegrad 4  bis 5 vierteljährlich.Diesen Pflegeberatungsbesuch führen wir als Pflegedienst durch, der Versicherte kann sich den Pflegedienst jedoch selbst wählen.
  • In diesem Pflegeberatungsbesuch soll sicher gestellt werden, dass es dem Versicherten gut geht, dass er hinsichtlich seiner Bedürfnisse von der Pflegeperson gepflegt wird. Der Pflegebedürftige sollte ein gepflegtes Erscheinungsbild haben. In diesem Besuch soll jedoch auch beraten und informiert werden. Wenn z.B. die Pflegeperson Fragen hat bezüglich Antragstellungen, Durchführung von Lagerungen oder Beratung hinsichtlich Hilfsmittel.
  • In unserem Pflegeunternehmen werden die Versicherten, wenn die Zeit vergangen ist, mit einem Terminvorschlag angeschrieben, so dass sie selbst nicht daran denken müssen, wann das halbe oder viertel Jahr vergangen ist.
  • Es entstehen für den Versicherten keine Kosten, der PD rechnet den Beratungsbesuch mit der Krankenkasse des Versicherten direkt ab.
Private Leistungen Hauswirtschaft, Einkäufe, Grundpflege, Hilfeleistungen jeglicher Art

Private Leistungen

  • All die schon bereits benannten Leistungen kann natürlich auch jeder Kunde privat einkaufen. Das heißt, es kommt keine Kasse dafür auf, sondern es wird alles privat mit dem Kunden beglichen.
  • Hauswirtschaft – es kommt ein Privatvertrag zu Stande, in dem geregelt ist wie viel Stunden in der Woche oder im Monat der Kunde Hauswirtschaft wünscht. Zur Hauswirtschaft zählt die Hausordnung ( Treppe reinigen ), die Wohnung reinigen oder auch die Strassenordnung durchführen.
  • Einkäufe – kann man zum einen über den Pflegevertrag regeln, wenn eine Pflegestufe vorhanden ist, aber auch als Privatleistung. Der Kunde bestimmt, wie viel mal in der Woche eingekauft werden soll. Der Pflegedienst holt den Einkaufszettel mit dem Einkaufsgeld beim Kunden ab, geht anschließend einkaufen, fährt zum Kunden wieder hin, bringt den Einkauf und rechnet das Restgeld ab.
Service Beratungen, Informationsgespräche

Service

  • Unser PD bietet Service an, indem er zum Kunden fährt und jeglicher Art berät.
  • Diese Beratung ist kostenfrei.
  • Diese Beratung und auch alle Informationsgespräche werden nur durch eine ausgebildete PDL oder stellvertretende PDL durchgeführt. So dass auch Sie sich sicher sein können, dass diese Beratung kompetent erfolgen wird.
Freizeitangebote Kaffeenachmittage, Ausfahrten, Beschäftigungsnachmittage

Aktionen und Veranstaltungen

Bastelei Regelmäßige Veranstaltungen und Angebote der Freizeitgestaltung sollen in unserem Haus die Gemeinschaft fördern und für abwechslungsreiche Stunden sorgen.

Veranstaltungen im Überblick

Folgende Veranstaltungen führen wir in unseren stationären Einrichtungen jährlich durch:

  • Jahresrückblick
  • Fasching
  • Hundeschule
  • Sportfest
  • Sommerfest
  • Oktoberfest
  • Adventsfeiern in den Wohnbereichen
  • Weihnachtsfeier
  • jahreszeitliche Veranstaltungen (Ostereier färben, Plätzchen backen)

Neben dem Beschäftigungswochenplan gibt es für unsere Bewohner wiederkehrende Veranstaltungen im Jahreskreis, allgemeine Feste entsprechend der Jahreszeit sowie den monatlichen Kaffeeklatsch.

Auf Wunsch der Bewohner erfolgt eine geistliche Betreuung durch die jeweilige Kirchgemeinde.

Tägliche Therapie und Beschäftigung unserer Bewohner

Unsere Ergotherapie und zusätzlichen Betreuungskräfte gestalten mit viel Engagement und Kreativität individuelle Einzel- und Gruppenaktivitäten für unsere Bewohner.

Therapie- und Beschäftigungsangebote im Überblick

Unser Therapie- unde Beschäftigungsangebot ist vielfältig und beinhaltet u. a. Aktivitäten wie:

  • Malen und Basteln
  • Lesen und Vorlesen
  • Spiele
  • Bewegungsübungen
  • Spaziergänge
  • u.v.m.
Selbsthilfegruppe Allzeihmer/ Demenz Angehörige

Betreuung bei Demenz

Demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen sorgen dafür, dass viele betroffene Menschen ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können.
In diesem Zusammenhang passen wir uns den individuellen Bedürfnissen an und unterstützen Menschen mit großer Sorgfalt, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind.

Ab 01. Januar 2017 haben Versicherte mit Einstufung in einen Pflegegrad, Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 € monatlich.
Hierfür können zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse erstattet. Diese Leistungen können für das gesamte Spektrum in der Betreuung in Anspruch genommen werden. Beliebt bei unseren Klienten sind Spaziergänge, hauswirtschaftliche Hilfen, Vorlesen von Zeitung oder Büchern, Gedächtnistraining, Übung im Umgang mit Hilfsmitteln, Hilfen zur Tagesstrukturierung u.v.m. (siehe auch zusätzliche Betreuungsleistungen)

Gern beraten Sie unsere Pflegedienstleitungen vor Ort über die Angebotsleistungen.

Aber auch für betreuende / pflegende Angehörige bieten wir Hilfe in unserer Selbsthilfegruppe „Alzheimer/ Demenz Angehörige“ an.


In dieser Gruppe treffen sich Angehörige von Betroffenen Erkrankten um Erfahrungen auszutauschen, sich Hilfe oder nur um eine Rat ein zu holen, wie sie mit Ihre Betroffenen umgehen können.
 
 
 

Treffen

Selbsthilfegruppen Alzheimer/ Demenz Angehörige:
Böhlen/ Rötha: findet derzeit kein Treffen statt
Groitzsch/ Pegau: jeden 3. Mittwoch im Monat, 15.00 Uhr | Friedrich-Ebert-Str. 32b in Groitzsch

Jeder interessierte Angehörige oder anderweitig Betroffene kann an unseren Treffen teilnehmen. Es ist keiner gezwungen an jedem Treffen teilzunehmen, die Teilnahme ist freiwillig. Über eine regelmäßige Teilnahme freuen wir uns dennoch.

Unabhängig davon ist, ob der Angehörige zu Hause oder in einer teil- bzw. vollstationären Pflegeeinrichtung versorgt wird. Oder mit welchem Pflegeunternehmen er zusammen arbeitet bzw. ob er bisher noch keinen Kontakt zu Pflegeunternehmen hatte.

Wir freuen uns über Jeden Teilnehmer!

Ambulanter Seniorenservice Essen auf Rädern

MenüService. Feinschmecker allein zu Haus? Kein Problem

Essen ist mehr als Nahrungsaufnahme. Eine gesunde und abwechslungsreiche Küche hat etwas mit Genuss zu tun, mit Lebensqualität.

Das gilt natürlich auch für Menschen, die altersbedingt oder durch besondere Gesundheits- oder Lebensumstände beim Einkaufen oder Kochen vor erhebliche Probleme gestellt sind.

Menüservice

Gerade für die wachsende Gruppe der allein lebenden Menschen hat regelämßiges gutes Essen zu Hause oft einen besonderen Stellenwert.
Mit unserer breiten Palette sorgfältig ausgewählter Gerichte können wir nahezu alle Wünsche erfüllen. Sie können von Montag bis Sonntag aus 4 Gerichten zu stets gleichen Preisen das für Sie Passende auswählen.

Wir liefern Ihnen folgende Menüs:

  • das Kleine
  • Das Normale
  • das Besondere
  • Für Diabetiker

Der Ambulante SeniorenService verwöhnt Sie gern mit tollen Menüs, ganz nach Ihren Vorlieben, in ihrer vertrauten Umgebung. Unkompliziert, preiswert und ganz einfach gut. So wird jede Mahlzeit zum Erlebnis, zu einem kleinen Fest!

Angebotene Kostformen

Das vielfältige Angebot an Sonderkost wird besonders von ernährungsbewussten Menschen und Diabetikern geschätzt.

Deshalb wählen viele unserer Kunden gern auch unsere Sonderkostformen, z. B.

  • kalorienreduzierte Küche
  • leichte Vollkost
  • oder besonders cholesterinbewusste Gerichte

Besondere Wünsche sind willkommen.

Dabei ist jedoch zu beachten:
Eine Bestellung wird immer für die Folgewoche abgegeben und diese muss bis spätestens Dienstag erfolgt sein. Sollten Sie zu einem späteren Tag der Woche bestellen, beachten Sie bitte das Sie die Übernächste Woche für die Bestellung auswählen.

Kurzfristige Bestellungen bitte telefonisch absprechen!

Weitervermittlungen stationäre Einrichtung (PH Pegau, SR Groitzsch), Kurzzeitpflege, Betreutes Wohnen

Weitervermittlungen

  • Wir können Sie beraten, indem wir Empfehlungen übermitteln
  • Wir können Sie unterstützen bei der Weitervermittlung in eine stationäre Einrichtung – Pflegeheim
  • Wir bieten in unserer Stationären Einrichtung – im Pflegeheim „ Birkenhof“ in Pegau Kurzzeitpflege an.
  • Wir können Ihnen behilflich sein über die Auskunft und Weitervermittlung in das Betreute Wohnen in Böhlen, dort befinden wir uns als Mieter und haben 24 Stunden rund um die Uhr eine Kollegin vor Ort.
Empfehlungen Friseur, Fußpflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie

Empfehlungen

Wir haben Kontakte zu Friseur, Fußpflege, Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, welche Hausbesuche durchführen und Sie zu Hause behandelt. Jedoch können Sie nach wie vor immer eigenständig wählen. Wir beraten Sie aber gern.
Kontaktaufnahme zu Arztpraxen Vermittlungen / Besorgungen von Rezepten oder ähnliches

Kontaktaufnahme zu Ärzten

  • Wir nehmen gern Kontakt zu Ihrem Haus- oder Facharzt auf.
  • Wir regeln, wenn unsere Kunden es wünschen, gern Termine und Absprachen zwischen dem Patient und dem Arzt.
  • Wir beantragen Rezepte, Verordnungen oder ähnl. bei Ihrem Arzt und holen diese auch ein.
  • Wir stehen stets im engen Kontakt zu den Arztpraxen in unserer Umgebung und natürlich auch zu den Krankenhäusern.
24 Stunden Erreichbarkeit Vermittlung / Anschluss eines Hausnotrufgerätes

Hausnotrufanlage

  • Wir bieten einen Hausnotruf an.
  • In unserem Unternehmen hat stets eine Fachkraft 24 Stunden Bereitschaft, welche Sie auch telefonisch über Handy zu jeder Zeit erreichen können.
  • Der Hausnotruf wird in Ihrer Wohnung installiert, Sie haben den Auslöser stets bei sich und können ihn zu jeder Zeit bedienen.
  • Der Notruf funktioniert mit einer Gegensprechmöglichkeit. Tritt ein Notruf ein, so kommt die Bereitschaftsfachkraft zu Ihnen vor Ort, und trifft dann Entscheidungen, was zu tun ist.