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Leistungen

Wir als Pflegedienst erbringen Leistungen, die älteren und hilfsbedürftigen Menschen jeder Altersgruppe das Leben leichter und angenehmer machen.

Tagespflege - seit Januar 2014 im Wohnpalais Bella in Groitzsch

Tagespflege

Die Tagespflege ist eine wertvolle Ergänzung zur ambulanten Versorgung von Pflegebedürftigen.

Sie dient der Entlastung pflegender Angehöriger und sichert dem Pflegebedürftigen die Möglichkeit den Tag in Gesellschaft zu verbringen und nach seinen Wünschen soziale Kontakte zu pflegen.

Unsere Tagespflege befindet sich seit Januar 2014 in zentraler Lage der Stadt Groitzsch im neu entstandenen Schusterviertel.

Die hell und freundlich gestalteten, großzügigen Räume bieten am Tag bis zu 12 Tagespflegegästen eine gemütliche Atmosphäre zum Wohlfühlen.

Besucht werden kann unsere Tagespflege von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Im großen Aufenthaltsraum, mit offener Küche, ist viel Platz für Gruppenaktivitäten aus dem Betreuungs- und Beschäftigungsbereich, wie zum Beispiel:

  • kreatives Gestalten
  • Gedächtnistraining, Gesellschaftsspiele
  • Gymnastik
  • Film-oder Musiknachmittage
  • Jahreszeitlich bezogene Feste und Feiern

Für jeden Tagesgast besteht auch die Möglichkeit, sich zurückziehen zu können und zu ruhen. Dafür stehen ihm zwei separate Ruheräume zur Verfügung.
Die angrenzenden parkähnlich angelegten Außenanlagen mit Teich und vielen Sitzgelegenheiten laden bei schönem Wetter zu Spaziergängen oder zum Verweilen ein.

Unser Fahrdienst steht den Tagespflegegästen im Umkreis von Pegau und Groitzsch für den täglichen Besuch in der Tagespflege zur Verfügung.

ärztl. Verordnung nach SGB V § 37 Behandlungspflege

Behandlungspflege

In enger Kooperation mit Ihrem Haus- oder Facharzt versorgen wir Sie zu Hause mit unterschiedlichen medizinischen Maßnahmen nach ärztlichen Anordnungen wie:

  • Medikamente stellen, verabreichen und überwachen
  • Medizinische Einreibungen
  • Ernährung / PEG
  • Pflege von Portsystemen
  • Augentropfen
  • s.c. Injektionen/ i.m. Injektionen/ Insulin Injektionen
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionsverbände
  • Verbandswechsel und Wundversorgung
  • Dekubitusversorgung
  • Tracheo-Stoma-Versorgung
  • Stoma- und Anus Praeter-Versorgung
  • Einläufe und Klistiere
  • Katheterisierung/ Infusionstherapie

Diese Leistungen der Behandlungspflege werden nach SGB V § 37/2 gemäß ärztlicher Verordnung erbracht und müssen von der Krankenkasse genehmigt werden.

Leistungskomplexe nach SGB XI Grundpflege

Grundpflege

Bei der Grundpflege helfen wir Ihnen bei den täglichen Abläufen wie Körperpflege, An- und Auskleiden und alles was dazu gehört, um Ihnen einen angenehmen Start in den Tag zu ermöglichen.

Die Leistungsgrundlagen sind im SGB XI geregelt und beinhalten:

  • Die Körperpflege (Duschen, Baden, Ganz- oder Teilwäsche am Waschbecken)
  • Die Inkontinenzversorgung
  • Betten bzw. Unterstützung bei der Lagerung (auch Aktivierung und Mobilisation)
  • Zubereiten der Nahrung bzw. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme sowie das Verabreichen von Sondennahrung
  • Hilfe beim Begleiten aus der Wohnung
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäsche wechseln/ waschen
  • Einkaufen
Leistungen nach SGB XI § 39 Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Die Pflege und Versorgung eines Familienmitgliedes zu übernehmen, ist eine große Aufgabe und Herausforderung. Durch die Betreuung und Pflege rund um die Uhr stößt man an Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit. Daher ist es wichtig, auch einmal Zeit für sich zu haben. Immer dann, wenn Sie als pflegender Angehöriger einmal eine „Auszeit“ nehmen möchten und Sie für diese Zeit eine „Ersatz-Pflegeperson“ benötigen, steht Ihnen im Rahmen der Pflegeversicherung sogenannte Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI zu.

NEU ab 01.01.2015

Der jährliche Leistungsumfang für die Verhinderungspflege (auch: Ersatzpflege oder Urlaubspflege genannt) wird von zuletzt 1.550 EUR auf nun 1.612 EUR angehoben. Daneben wird der Zeitumfang von bislang 28 Kalendertagen auf künftig 42 Kalendertage erweitert. 
Völlig neu ist, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege unter Anrechnung auf den für die Kurzzeitpflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 806 EUR (50 % der Kurzzeitpflege) auf insgesamt 2.418 EUR erhöht werden kann. Diese Möglichkeit besteht, soweit für diesen Betrag noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde und die Verhinderungspflege nicht durch Personen erbracht wird, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind bzw. mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können also nun miteinander kombiniert werden, da eine ähnliche Wahlmöglichkeit auch bei der Kurzzeitpflege eingeräumt wird.

Gerne beraten wir Sie zu dieser gesetzlichen Kassenleistung und übernehmen die Pflege Ihres Angehörigen stunden-/tageweise zur gewünschten Zeit.

Leistungen nach § 45b SGB XI Zusätzliche Betreuungsleistungen

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Die Betreuungs-/ Entlastungsangebote können sehr vielfältig sein und sollten Angehörige entlasten.

Hier einige unserer Leistungsbeispiele:

  • Gemeinsam singen, musizieren, spielen, vorlesen
  • Spazieren gehen/ Einkaufsbummel
  • hauswirtschaftliche Hilfe
  • Kochen/ Backen
  • Aktivierungstraining
  • Begleitungsangebote unterschiedlicher Art und viele weitere Leistungen nach Absprache.

Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet die Pflegekasse gem. §45 SGB XI die Kosten.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Begriff „Betreuung bei Demenz

Leistungen nach § 37,3 Pflegeberatungseinsätze

Pflegeberatungseinsatz

Sollten Sie sich nach erfolgter Einstufung in eine der Pflegestufen nach dem Pflegeversicherungsgesetz für die Geldleistung entschieden haben, werden Sie von Ihrer Pflegekasse aufgefordert, ein Pflegeberatungsgespräch durchführen zu lassen. Das heißt, bei Pflegestufe 1 und 2 jedes halbe, bei Pflegestufe 3 jedes Vierteljahr.

Dieses Beratungsgespräch wird von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt und ist für Sie kostenfrei. Hier soll der Pflegedienst feststellen, ob sich der Zustand des Patienten stark verändert hat und Hilfestellung bzw. Beratung zur aktuellen Pflege geben. Zum Beispiel durch Beratung welches Hilfsmittel die Pflege erleichtert, ob vielleicht eine Höherstufung der Pflegestufe anzuraten ist aber auch ob die Pflege durch die Pflegeperson abgesichert und der zu Betreuende gut versorgt ist.

 
Neu ab 01.01.2017:

§ 37,3 SGB XI – Pflegegeld/ Beratungseinsatz

Anspruchsberechtigt sind ab 01.01.17 die Pflegegrade 2 bis 5.

Die Pauschale für den Beratungseinsatz steigt ab 2017 auf 23,00 € (für Pflegegrade 1, 2, 3) bzw. 33,00 € (für Pflegegrad 4 und 5).
Personen mit dem Pflegegrad 1 und auch Bezieher von Sachleistungen können den Beratungseinsatz freiwillig abrufen.

Personen mit Pflegestufe 0 können bislang auf freiwilliger Basis einen Beratungseinsatz abrufen. Durch die Zuordnung zum Pflegegrad 2 entsteht hier ab 2017 eine Verpflichtung, den Beratungseinsatz halbjährlich nachzuweisen.

Pflegegeldbezieher mit der Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben nach aktuellem Recht halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst abzurufen. Mit Überleitung erfolgt zum 01.01.17 die Zuordnung in Pflegegrad 4, so dass ab 2017 ein entsprechender Beratungseinsatz vierteljährlich abzurufen ist.

Private/ zusätzliche Leistungen Hauswirtschaft, Einkäufe, Hilfeleistungen jeglicher Art von Privatversicherten

Private Leistungen

Werden Leistungen der Pflege bzw. der Behandlung von der Kasse nicht übernommen, ist es trotzdem möglich auf Privatrechnung diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Wir bieten Ihnen aber auch weitere Private Leistungen an, diese sind:

  • Hauswirtschaft

Bei der hauswirtschaftlichen Betreuung wird ein Privatvertrag abgeschlossen in dem geregelt ist, wie viele Stunden in der Woche/ Monat benötigt werden.
Zur Hauswirtschaft zählen Hausordnung (Treppen reinigen), Straßenordnung, Wohnung reinigen (auch Fenster putzen).

  • Einkaufen

Das Einkaufen kann über die Pflegestufe aber auch als Privatleistung abgerechnet werden. Der Kunde bestimmt selbst, wie oft eingekauft werden soll.

Unsere weiteren Angebote sind:

  • „Essen auf Rädern“ durch unseren Ambulanten Senioren Service
  • Freizeitangebote wie Ausfahrten, Kaffee- und Beschäftigungsnachmittag
  • Selbsthilfegruppe Demenz, für Angehörige und Betroffene