Verpflegung
Bei der Auswahl der Speisen und Getränke, ihrer Zubereitung und beim Anrichten sind folgende Punkte zu beachten:
- Angebot altersgerechter Kost unter Berücksichtigung der Pflegebedürftigkeit und Beachtung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse
- Speiseplan in Abstimmung mit dem Heimbeirat und interessierten Pflegebedürftigen erstellen und zur Kenntnis geben
- flexible Essenszeiten, orientiert an häuslichen Gewohnheiten, wobei die einzelnen angebotenen Mahlzeiten nicht länger als zwölf Stunden, für an Diabetes oder Demenz erkrankte Pflegebedürftige nicht länger als zehn Stunden auseinander liegen sollen
- Angebot von Zwischenmahlzeiten für alle Pflegebedürftige unter Beachtung von ärztlich verordneter Diäternährung (Gewährleistung von 3 Haupt- und 2 - 3 Zwischenmahlzeiten)
- Getränkeangebot (z.B.: Tee, Mineralwasser) zu jeder Mahlzeit und nach Bedarf
- individuelle Wünsche der Pflegebedürftigen nach Möglichkeit berücksichtigen
- ansprechendes Anrichten und Servieren des Essens