Unterkunft
Hierzu gehören:
Ver- und Entsorgung
Hierzu zählt z.B. Versorgung mit bzw. Entsorgung von Wasser und Strom sowie Abfall
Reinigung
Dies umfasst die Reinigung des Wohnraums und der Gemeinschaftsräume (Sichtreinigung, Unterhaltsreinigung, Grundreinigung) und der übrigen Räume. Die Reinigung der Wohnräume, einschließlich der Sanitärobjekte, soll unter Beachtung individueller Gesichtspunkte geschehen (u.a. Wunsch nach Eigenreinigung durch die Pflegebedürftigen). Eine wöchentliche Mindestreinigung muss erfolgen, darüber hinaus nach Bedarf. Für die gemeinschaftlich genutzten Bereiche ist eine planmäßige, bedarfsgerechte Reinigung erforderlich
Wartung und Unterhaltung
Dies umfasst die Wartung und Unterhaltung der Gebäude, Einrichtung und Ausstattung, technischer Anlagen und Außenanlagen
Wäscheversorgung
Die Wäscheversorgung umfasst die Bereitstellung, Instandhaltung und Reinigung der von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Wäsche sowie das maschinelle Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche und Kleidung
Gemeinschaftsveranstaltungen
Dies umfasst den Aufwand für Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens, nicht jedoch die Organisation zur Durchführung oder Teilnahme von/an Gemeinschaftsveranstaltungen (s. allgemeine Pflegeleistungen)