Private Leistungen
- All die schon bereits benannten Leistungen kann natürlich auch jeder Kunde privat einkaufen. Das heißt, es kommt keine Kasse dafür auf, sondern es wird alles privat mit dem Kunden beglichen.
- Hauswirtschaft – es kommt ein Privatvertrag zu Stande, in dem geregelt ist wie viel Stunden in der Woche oder im Monat der Kunde Hauswirtschaft wünscht. Zur Hauswirtschaft zählt die Hausordnung ( Treppe reinigen ), die Wohnung reinigen oder auch die Strassenordnung durchführen.
- Einkäufe – kann man zum einen über den Pflegevertrag regeln, wenn eine Pflegestufe vorhanden ist, aber auch als Privatleistung. Der Kunde bestimmt, wie viel mal in der Woche eingekauft werden soll. Der Pflegedienst holt den Einkaufszettel mit dem Einkaufsgeld beim Kunden ab, geht anschließend einkaufen, fährt zum Kunden wieder hin, bringt den Einkauf und rechnet das Restgeld ab.