Leistungen des § 45b SGB XI zusätzliche Betreuungsleistungen

  • Die Antragsstellung geht über die Pflegekasse, der PD kann hierbei jederzeit behilflich sein bzw. diesen Antrag anregen.
  • Wenn ein Antrag für ein Pflegegrad gestellt wird, und die Begutachtung durch den MDK erfolgt, dann muss durch die Pflegekasse zugleich dieser Bereich mit eingeschätzt und geprüft werden.
  • Jedem der eine Einstufung in einen Pflegegrad erhalten hat, stehen zusätzliche Betreuungsleistungen zu.
  • Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 € monatlich.
  • Diese Gelder erhält der Versicherte nicht ausgezahlt von der Pflegekasse und es kann auch keine Pflegeperson dieses Geld in Anspruch nehmen, sondern es ist dafür gedacht, dass ein Pflegedienst ins Haus kommt und den Versicherten sinnvoll eine Stunde oder zwei Stunden beschäftigt. Hierbei wird dann ein Vertrag abgeschlossen zwischen dem Klienten / dessen Betreuer oder Bevollmächtigten. Dies soll der Pflegeperson Freizeit einräumen, um mal etwas für sich tun zu können. Der Pflegedienst kann dann den Versicherten beschäftigen / beaufsichtigen. Der PD kann mit dem Klienten Spiele spielen zur Förderung der Feinmotorik oder des Gedächtnisses, der PD kann spazieren gehen, man kann aus der Zeitung vorlesen oder kleine Verrichtungen im Haushalt oder im Garten durchführen und vieles mehr. Der Einsatz der Wochenstunden richtet sich nach dem Entlastungsbetrag. Sollten Gelder von Vormonaten übrig sein, kann man diese als Mehrleistungen in anderen Monaten in Anspruch nehmen.
  • Mit einer Regelung einer Abtretungserklärung kann der Pflegedienst in den meisten Fällen gleich direkt mit der Pflegekasse abrechnen, so dass der Versicherte nicht erst in Vorkasse treten muss, und sich dann das Geld bei der Pflegekasse wieder einholen muss.

Prüfergebnis

Schauen Sie sich das aktuelle Prüfergebnis des Privaten Pflegedienst Leipziger Land an:

MD 2018_PD