Leistungen des SGB XI
- Es kann eine Anfrage durch ein Krankenhaus, Patient, Angehörige oder Betreuer erfolgen
- Ein Termin wird vereinbart, so dass vor Ort und persönlich eine Beratung statt finden kann
- Im ersten Termin erfolgt die Gesprächsführung – Erstgespräch – es kommt zur Aufnahme
- Leistungen des SGB XI können über die Pflegekasse abgerechnet werden, wenn ein Pflegegrad besteht. Dies nennt man Abrechnung in Art der Kombinationsleistung oder Sachleistung.
- Der Klient kann jedoch auch, selbst wenn ein Pflegegrad besteht, in Art der Geldleistung, privat mit dem Pflegedienst abrechnen. Dies steht im frei. Der Klient und dessen Angehörige oder gesetzlicher Vertreter werden beraten.
- Jeder Interessent erhält einen Kostenvoranschlag.
- In diesem werden die Leistungen aufgenommen, nach dem sie zuvor miteinander abgestimmt wurden.
- Die Leistungen werden individuell auf den Klienten abgestimmt. Es wird besprochen, welche Leistungen die Angehörigen weiter übernehmen möchten, und welche der PD übernehmen soll.
- In diesem großen Bereich der Grundpflege sind enthalten:
- * Duschen * Baden * Ganz-und Teilkörperwäschen am Waschbecken * Lagerungen * Wechsel von Inkontinenzmaterial, Leeren von Nachtstühlen oder Katheterbeuteln * Verabreichen von Sondennahrung * Reichen von Mahlzeiten * Zubereiten von Mahlzeiten * Hilfe beim Begleiten aus der Wohnung * Reinigung der Wohnung * Wäsche waschen / wechseln * Einkaufen